AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der SEB Gase GmbH (folgend SEB)

Für alle Arten der Lieferung und Leistung geltende Bestimmungen

Anwendungsbereich
Lieferungen und Leistungen durch SEB erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden.
Der Geltung etwaiger allgemeiner Geschäftsbedingungen (insbesondere Einkaufsbedingungen) des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, unabhängig davon, ob diese zum Umfang von Bestellungen, Auftragsbestätigungen, Spezifikationen oder ähnlichen Dokumenten gehören. Der Kunde verzichtet auf alle anderen Rechte, die es ihm ermöglichen würden, sich auf diese Geschäftsbedingungen zu berufen.
Dieses Dokument bildet zusammen mit allen anderen Dokumenten, die zwischen SEB und dem Kunden vereinbart wurden, die ungeteilte und einzige Vereinbarung zwischen den Parteien, in Bezug auf die Lieferung von Waren und/ oder Dienstleistungen durch SEB an den Kunden. Durch diese Version der AGB werden alle früheren Versionen ersetzt, die von SEB an den Kunden bekannt gemacht wurden. Die SEB kann zu jedem Zeitpunkt die AGBs anpassen.
Angebot und Vertragsabschluss durch SEB sind freibleibend. Für den Umfang der Liefer- und Leistungspflichten von SEB ist allein die schriftliche Auftragsbestätigung von SEB maßgebend.

Preise/ Preisänderungen

Sofern nicht einzelvertraglich abweichende Regelungen getroffen werden, basieren alle Preise und Konditionen auf der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen SEB Preis- und Konditionenliste in-/exklusive Mehrwertsteuer und sonstiger gesetzlicher Steuern und Abgaben je nach Listenangabe.
SEB ist berechtigt, dem Kunden neue Steuern und Abgaben in Rechnung zu stellen sowie die Preise gemäß der allgemeinen Kostenentwicklung auf Grundlage der Umsetzung neuer Sicherheits- und Umweltschutzvorgaben anzupassen, die nach der Unterzeichnung dieses Vertrages in Kraft treten.
SEB ist ferner berechtigt, die Kosten für die Installation, Kommissionierung und Entfernung der SEB Behälter und Anlagen auf dem Gelände des Kunden in Rechnung zu stellen.
Sofern kein Festpreis für einen bestimmten Zeitraum genannt oder auf andere Weise schriftlich von SEB vereinbart wurde, können alle Preise von SEB an die allgemeine Kostenentwicklung angepasst werden.
SEB kauft einige Gase von anderen Lieferanten ein (Gase von Drittproduzenten). SEB kann nach eigenem Ermessen den Preis der Gase von Drittproduzenten an die Preisentwicklung des Lieferanten anpassen, wenn sich der Preis ändert, der SEB in Rechnung gestellt wird.

Zahlungsbedingungen

Zahlungen sind bis zu dem auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeitsdatum zu bewirken, sofern es sich nicht um einen Barverkauf handelt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Zahlungseingang bei SEB an.
SEB ist unbeschadet weiterer Ansprüche berechtigt, bei Zahlungsrückstand die weitere Belieferung auszusetzen, bis sämtliche fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung beglichen sind, und im Falle des Zahlungsverzugs Verzugszinsen (z.Z. 12,25%) sowie Mahngebühren (1./2./3. Mahnung 7,00/10,00/15,00€) zu berechnen. Wenn der Kunde auch nach der Zustellung geeigneter Zahlungserinnerungen (nachweisbare Briefsendung) weiterhin nicht für Waren oder Leistungen zahlt, ist SEB berechtigt, einen Inkassodienst / Rechtsanwalt zu beauftragen sowie den Vertrag unverzüglich aufzukündigen. An diesem Punkt werden sofort alle ausstehenden Beträge sowie die aufgelaufenen Zinsen und alle Kosten fällig, die SEB im Zusammenhang mit der Vertragsaufkündigung und der Rückführung aller Behälter und Anlagen entstanden sind.
Der Kunde kann mit Forderungen gegen SEB nur dann aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig sind. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde eine natürliche Person ist, die den Vertrag zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann („Verbraucher“).
Rechnung mit Einzugsermächtigung/Barzahlung je mit Kundenkarten sind die vorrangigen und kostengünstigsten Zahlungsmethoden.
Kauf ohne Kundenkarte, Rechnungskauf ohne Einzugsermächtigung sind weitere Rechnungs- und Zahlungsmethoden von SEB. In Fällen, in denen Rechnungskauf mit Einzugsermächtigung/Barzahlung je mit Kundenkarte möglich wären, der Kunde sie jedoch ablehnt, kann SEB weitere Gebühren entsprechend den Ausführungen in der Preisliste von SEB in Rechnung stellen.
Schecks und Wechsel werden nicht angenommen.
Kreditkartenzahlung (MasterCard, VISA) sind nur gegen Übernahme der jeweils anfallenden Kartenprovisionen möglich und gelten als akzeptiert durch Nutzung dieser Zahlungsvariante.

Lieferung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung ex works der jeweiligen Lieferstelle von SEB oder dem SEB-Vertriebspartner, die/der Erfüllungsort ist. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.
Für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung ist der Kunde bei Selbstabholung oder Abholung durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen allein zuständig und verantwortlich. Wirkt SEB dabei über ihre vertraglichen und gesetzlichen Pflichten hinaus mit, so handelt es sich hierbei um eine reine Gefälligkeit. SEB übernimmt hierdurch nicht die Verantwortung für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung. Der Kunde stellt SEB von Ansprüchen frei, die gegen SEB insoweit wegen Schadensereignissen aus nicht betriebs- oder beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden.
Liefertermine dienen nur der Planung und sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Sollte die Disposition über Datenfernübertragung erfolgen, wird der Kunde SEB frühzeitig über geplante zukünftige Ereignisse, die Auswirkungen auf die bisher üblichen Abnahmemengen haben (wie Sonderschichten, Betriebsurlaub etc.), informieren.
Auch bei automatischer Belieferung per Tourenplanung oder Disposition über Datenfernübertragung von einem Telemetriesystem von SEB ist der Kunde dafür verantwortlich, dass Stromversorgung und Telefondienste zum Telemetriesystem von SEB funktionsfähig sind. Der Kunde ist bei einem Ausfall dieses Systems für die Bestandsüberwachung und die Auftragserteilung für Produktlieferungen verantwortlich.
Der Beginn des von SEB angegebenen Liefertermins setzt die Klärung aller technischen Fragen voraus. Die Einhaltung des Liefertermins setzt weiterhin die Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden voraus, SEB ist zu Teillieferungen berechtigt. SEB ist außerdem berechtigt, ihre Lieferverpflichtung durch ein anderes Unternehmen erfüllen zu lassen.
Unter Anwendung der folgenden Ziffer 1.5.8 ist der Liefer-/ Abholschein von SEB ein zwingender Beweis für die Lieferung und Menge der gelieferten Ware.
SEB ist nicht für Liefermängel verantwortlich, es sei denn, SEB wurde innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Lieferung vom Kunden darüber schriftlich in Kenntnis gesetzt. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, wenn der Kunde nachweisen kann, dass es nicht möglich oder zumutbar war, SEB innerhalb dieser Zeitperiode in Kenntnis zu setzen, und SEB wurde vom Kunden in einem solchen Fall so schnell wie unter den Umständen möglich benachrichtigt, in jedem Fall innerhalb von 5 Arbeitstagen nachdem der Kunde Kenntnis von dem Vorfall erhalten hat oder es erwartet werden kann, dass er von dem Schadensfall Kenntnis erhalten hat. Wenn im Vertrag eine förmliche Abnahmeprüfung für Lieferungen vereinbart wurde, gilt diese Ziffer 1.5.8 nicht für solche Lieferungen, und die Annahme der Lieferung durch den Kunden wird mit erfolgreich durchgeführter Abnahmeprüfung unterstellt.
Wenn SEB im Einklang mit Ziffer 1.5.8. über Defizite, Verluste, Schäden und sonstigen Diskrepanzen bei den Lieferungen in Kenntnis gesetzt wurde, kann SEB nach eigenem Ermessen die Defizite, Verluste, Schäden oder Diskrepanzen durch kostenfreie Nachlieferung oder Kostenerstattung oder einen entsprechenden Preisnachlass für die Lieferung beheben.
Wenn die Lieferung nicht vollständig aufgrund einer Handlung oder Unterlassung durch den Kunden erfolgen kann, werden solche Lieferungen als geliefert erachtet, und SEB ist berechtigt, die Kosten für abgebrochene Lieferungen oder Teillieferungen sowie die Lagerung der Waren bis zur Lieferung in Rechnung zu stellen.
Wenn die vollständige Abholung aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Kunden nicht erfolgen kann, ist SEB berechtigt, Kosten für die vergebliche Fahrt oder Teilabholung in Rechnung zu stellen.
Bei der Lieferung von Gasen bezieht sich die Mengenangabe „m3″ auf einen Gase Zustand von 15° Celsius und 1 bar. Bei der Lieferung von Trockeneis ist das Abgangsgewicht ab Produktionswerk maßgebend und bindend. Mögliche Verluste durch Transport und/oder Schneiden sind vom Kunden zu tragen. Eine bestimmte Größe von einzelnen Trockeneisblöcken kann nicht garantiert werden.

Mängelrechte

Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert SEB Ware handelsüblicher Qualität. Sofern nicht der Kunde Verbraucher ist, verjähren Mängelansprüche in 6 Monaten ab Gefahrübergang. Bei Kunden, die Verbraucher sind, verjähren die Mängelansprüche nach 12 Monaten. Weisen gelieferte Gase in mangelfreiem Zustand eine regelmäßige Stabilität von einem die Verjährungsfrist für Mängelrechte unterschreitenden Zeitraum auf, so leistet SEB abweichend von Satz 1 und 2 Gewähr nur für den Zeitraum der regelmäßigen Stabilität des Gases.
Soweit die vorstehenden Bestimmungen dieser Ziffer 1.6 die gesetzlichen Mängelrechte einschränken, finden sie keine Anwendung, falls SEB den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
Rückgriffsansprüche des Kunden gegen SEB gemäß § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde seinem Abnehmer nicht vertraglich über die gesetzlichen Mängelrechte hinausgehende Mängelrechte zugestanden hat.
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Kunden infolge von Mängeln der Lieferung und Leistung unterliegt den Beschränkungen der nachfolgenden Ziffer 1.7.
Die Behälter und Anlagen von SEB entsprechen allen technischen Spezifikationen von SEB sowie den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
SEB garantiert nicht, dass die gelieferten Produkte für den vom Kunden beabsichtigten Zweck oder Prozess geeignet sind.

Schadensersatzansprüche

Die Haftung von SEB – gleich aus welchem Rechtsgrund – ist beschränkt auf Schäden, die SEB oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben.
In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ist die Haftung von SEB der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsabschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 1.7.1. und 1.7.2. festgelegt ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Fehlens einer Beschaffenheitsgarantie und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleiben unberührt.
Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil von SEB ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden.

Höhere Gewalt

Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse, insbesondere Krieg, Unruhen, Naturkatastrophen, Verfügungen von hoher Hand, Streik, Aussperrung, Störungen der Energie- und Rohstoffversorgung, außergewöhnliche Verkehrs- und Straßenverhältnisse, Maschinenschäden, die nicht auf nicht ordnungsgemäßer Wartung beruhen, nicht oder nicht rechtzeitige Lieferung durch Vorlieferanten sowie sonstige unverschuldete Betriebsstörungen befreien SEB für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen.
Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei Unterlieferanten eintreten.
Ist es während der Vertragsdauer ein oder mehrmals zu Vorkommnissen höherer Gewalt gekommen, ist SEB berechtigt, die Dauer des Vertrags um einen Zeitraum zu verlängern, der der kumulativen Anzahl der Tage entspricht, an denen während der ursprünglichen Laufzeit höhere Gewalt vorgekommen ist.
Wenn SEB aufgrund höherer Gewalt den Kunden nicht mit einem Produkt aus der normalen Zulieferquelle beliefern kann, ist SEB berechtigt, den Kunden über eine andere Quelle zu beliefern. Dabei können alle zusätzlich anfallenden begründeten Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden, es sei denn, der Kunde benachrichtigt SEB schriftlich, dass das Produkt während der Dauer der höheren Gewalt nicht benötigt wird.
Wenn SEB das Produkt nicht liefern kann, ist der Kunde berechtigt, die Lagertanks für Gas zu verwenden, das von einer anderen Quelle eingekauft wurde, bis SEB die Lieferungen wieder aufnehmen kann, vorausgesetzt, der Kunde informiert SEB über ein solches Vorgehen schriftlich im Voraus. SEB übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit einer solchen Lieferung, und der Kunde stellt SEB von allen Ansprüchen, Kosten, Ausgaben und Verbindlichkeiten frei, die sich aus einer solchen Lieferung ergeben können.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von SEB. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist SEB berechtigt, eine angemessene Frist zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch SEB liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden nicht gestattet.
Pfändungen, Beschlagnahmen und jede andere Beeinträchtigung der von SEB unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware sowie der dem Kunden von SEB mietweise zur Verfügung gestellten Anlagen und Gegenstände durch Dritte sind SEB unverzüglich anzuzeigen, damit SEB Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, SEB die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den SEB entstandenen Ausfall.
SEB behält den Anspruch auf alle geistigen Eigentumsrechte an seinen Zeichnungen, Spezifikationen, Daten und allen anderen Informationen und Dokumenten, die unbeschadet des Mediums für den Kunden von SEB angefertigt wurden.
Lieferung anderer Gasprodukte Falls der Kunde während der Laufzeit des Vertrages die vertragsgemäß zu liefernden Gase durch andere Gase, Gasgemische oder andere Versorgungsformen ersetzen möchte, wird SEB, soweit möglich und zumutbar, die Versorgung des Kunden auch mit diesen Gasen, Gasgemischen oder anderen Versorgungsformen zu den jeweiligen Marktpreisen übernehmen.
Vorschriften /Sicherheitsbestimmungen /technische Beratung und Schulung
Bei der Lieferung von Gasen hat der Kunde die für den Umgang mit Gasen maßgebenden Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen über Arbeitsschutz und Unfallverhütung, die arzneimittelrechtlichen und lebensmittelrechtlichen Vorschriften einschließlich der entsprechenden Ausführungsbestimmungen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie die Regeln gem. ADR/GGVS in jeweils aktuellster Form zu beachten und einzuhalten. Die Lieferstellen halten entsprechendes Informationsmaterial bereit.
Bei Missachtung durch Kunden von Punkt 1.11.1. kann SEB die gegen sie auferlegte Strafzahlungen / Busgelder an Kunden im Nachweisverfahren Berechnen bzw. ist Regressberechtigt.
SEB hält die SEB-Behälter und Anlagen in einem Zustand, der den Verfahren und momentan geltenden Sicherheitsbestimmungen von SEB entspricht. Wenn dabei eine Unterbrechung der Gaszufuhr erforderlich ist, wird wenn möglich eine Vereinbarung mit dem Kunden getroffen. Wenn der Kunde den Wartungsdienst von SEB unangemessen verzögert, ist SEB berechtigt, die Kosten für die aufgewendete Zeit und Reisezeit sowie andere Kosten in Rechnung zu stellen.
Technische Beratung oder Schulungen, die SEB dem Kunden zur Verfügung stellt, werden gemäß Treu und Glauben und den geltenden Gesetzen am Tag der Vorbereitung auf Grundlage der Informationen, die der Kunde an SEB gegeben hat, vorbereitet und durchgeführt. SEB ist nicht für nachfolgende Gesetzesänderungen verantwortlich, die sich auf die technische Beratung oder Schulung auswirken, und SEB übernimmt keine Haftung für Verluste oder Schäden, die dem Kunden dadurch entstehen, dass er Fakten oder Umstände nicht offen gelegt hat, die zur Vorbereitung der technischen Beratung oder Schulung benötigt wurden.
In Fällen, in denen SEB zu dem Schluss kommt, dass die Lieferung von Waren und Leistungen an den Kunden unsicher sei, kann SEB die eigenen vertragsmäßigen Verpflichtungen, Waren und Leistungen zu liefern, aussetzen, bis1 das Sicherheitsproblem vom Kunden behoben wurde.
Chargenrückverfolgbarkeit
Falls der Kunde die Gase nicht selbst verbraucht, verpflichtet er sich, für Gase die einer gesetzlichen Pflicht zur Chargenrückverfolgbarkeit unterliegen (beispielsweise medizinische Gase oder Lebensmittelgase) die Verwendung der Gase mit vollständiger Chargennummer je Flasche (Behälter) zu dokumentieren, die Verwendungsnachweise mit vollständiger Chargennummer je Flasche (Behälter) aufzubewahren und auf Verlangen unverzüglich an SEB herauszugeben.
Elektro-Altgeräte
Der Kunde übernimmt die Pflicht, gekaufte Elektro-Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften nach §10 Abs.2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei.

E-Commerce

Wenn der Kunde Produkte oder Leistungen von SEB über eine Webseite oder einen anderen E-Commerce-Prozess von SEB erwirbt, gelten auch die folgenden Vereinbarungen:
Der Kunde ist für die Sicherheit seines Kennworts verantwortlich und erkennt an, dass Einkäufe für ihn verbindlich sind, die eine beliebige Person unter Verwendung seines Kennworts tätigt.
Sofern keine anderen Anweisungen durch den Kunden vorliegen, wird jedes Mal, wenn der Kunde eine Bestellung tätigt, SEB angewiesen, diese Bestellung zu verarbeiten (einschließlich der Bezahlung für diese Bestellung) gemäß den Details, die der Kunde zuletzt bei SEB registriert hat.
SEB und seine Zulieferer haben alle zumutbaren Anstrengungen unternommen, um sicherzustellen, dass alle Webseiten und Zugangsstellen sicher sind; SEB lehnt jedoch jede Haftung bei einem Missbrauch der Informationen ab, die auf diese Webseiten und/oder Zugangsstellen bzw. von diesen Webseiten und/ oder Zugangsstellen übertragen wurden, durch eine Partei, bei der es sich nicht um einen Mitarbeiter von SEB handelt. Der Kunde stimmt der Verwendung von Cookies durch SEB über die Webseite des Kunden oder andere E-Commerce Prozesse zu.

Datenschutz

Die Datenschutzgesetzgebung beinhaltet Verpflichtungen, die die Nutzer von personenbezogenen Daten erfüllen müssen und legt die Prinzipien für die Nutzung dieser Daten fest. Unter personenbezogenen Daten werden alle Informationen verstanden, die ein lebendes Individuum betreffen, das über die Daten identifiziert werden kann
SEB verwendet die vom Kunden bereitgestellten personenbezogenen Daten, auf die folgende Weise:
um die vereinbarten Waren und Leistungen zu liefern sowie zur Rechnungserstellung, Kontowartung, Bestandsführung, statistischen Auswertung und internem Berichtswesen und zu Forschungszwecken. Dabei kann es vorkommen, dass die personenbezogenen Daten an für SEB tätige Datenverarbeitungseinrichtungen und an andere Unternehmen innerhalb des Unternehmensverbunds der SEB Group offengelegt werden, deren Namen auf der Internetseite von SEB aufgeführt sind;
um Bonitätsprüfungen einzuholen und zum Zweck der Forderungseinziehung und Missbrauchs-Prävention. Im Rahmen dieser Tätigkeiten können die personenbezogenen Daten an lizenzierte Wirtschaftsinformationsdienste, Inkassodienste und Rechtsanwälte weitergegeben werden. Die Wirtschaftsinformationsdienste legen Datensätze aus den personenbezogenen Daten an, die sie von SEB erhalten und pflegen diese. Diese Daten können von Kreditgebern bei der Entscheidungsfindung für zukünftige Kreditanträge herangezogen werden, und
gelegentlich, um den Kunden über andere Waren und Leistungen zu informieren, an denen laut Ansicht von SEB, der Kunde interessiert sein könnte.
SEB stellt die personenbezogenen Daten auch Regierungsbehörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Dritten zur Verfügung, wenn SEB nach Treu und Glauben davon überzeugt ist, dies sei vom Gesetz her erforderlich oder im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Darüber hinaus macht SEB die personenbezogenen Daten Dritten zugänglich, wenn SEB vom Kunden dazu ermächtigt wurde.
SEB (oder von SEB ausgewählte renommierte Organisationen) werden u. U. Telefongespräche mit dem Kunden überwachen und/oder aufzeichnen, um die Sicherheit des Kunden zu erhöhen, Beschwerden zu lösen, die SEB Servicestandards zu verbessern und die eigenen Mitarbeiter zu schulen.
Gelegentlich, wenn SEB medizinische Waren und Leistungen an Kunden liefert, bittet SEB den Kunden, vertrauliche personenbezogene Daten in Bezug auf seinen physischen Zustand bekannt zu geben. In einem solchen Fall wird der Kunde um die ausdrückliche Zustimmung gebeten, SEB die streng vertrauliche Behandlung der Daten zu erlauben.
Auf die aktuelle DSVOG wird hingewiesen. Mit Warenbezug wird diese anerkannt und vom KD zugestimmt
Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über den Inhalt dieses Vertrages und alle damit in Zusammenhang stehenden kommerziellen und technischen Details Stillschweigen zu bewahren und Informationen dieser Art nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsverpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 EUR an die andere Vertragspartei zu zahlen.

Abtretungsverbot / Rechtsnachfolge

Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Forderungen aus dem Vertragsverhältnis auf Dritte zu übertragen oder an Dritte abzutreten.
Die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis gehen auf die jeweiligen Rechtsnachfolger der Vertragsparteien über. Der Kunde ist verpflichtet, SEB jede Änderung, insbesondere die seiner Rechtsform oder Firmenbezeichnung, unverzüglich unaufgefordert mitzuteilen.
Unwirksamkeit
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine später in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden oder sollte sich eine Lücke in diesem Vertag herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Gerichtsstand ist Hannover, sofern es sich bei diesem um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht).

Sondervorschriften für die Überlassung von Behältern, Trailern und Paletten

Mietzahlung

Behälter, Trailer und Paletten, die SEB dem Kunden überlässt, werden ausschließlich vermietet und nicht verkauft. Die Behälter, Trailer und Paletten werden dem Kunden nur zur Entnahme der von SEB gelieferten Gasfüllung überlassen. Jede andere Benutzung ist – insbesondere aus Sicherheitsgründen – streng untersagt. Eine Weitergabe an Dritte oder erneute Befüllung durch einen anderen Lieferanten als SEB ist unter Anwendung von Ziffer 2.1.2 nicht gestattet. Die Unterschrift des Kunden auf dem Lieferbeleg/Barquittung erfolgt gleichzeitig zum Zeichen des Abschlusses des Mietvertrags für die Behälter, Trailer und Paletten.
Wenn der Kunde eine Übereinkunft geschlossen hat, dass Gas, SEB-Behälter, Anlagen oder Leistungen an eine andere Person geliefert werden, bei der es sich nicht um eine Vertragspartei handelt, muss der Kunde dafür Sorge tragen, dass diese Person einwilligt, an die Bedingungen dieses Vertrags in derselben Weise gebunden zu sein, als handele es sich um eine Vertragspartei. Wenn der Kunde dies versäumt oder die Vertragsverpflichtungen nicht von dieser Person erfüllt werden, dann stellt der Kunde SEB von allen Konsequenzen (einschließlich von Ansprüchen, die eine solche Person stellen könnte, wenn es sich um eine Vertragspartei handeln würde) frei.
Die Höhe der Miete richtet sich nach den jeweils gültigen Sätzen, die an den Lieferstellen von SEB aushängen. Die mietweise überlassenen Behälter, Trailer und Paletten hat der Kunde nach der Entleerung unverzüglich auf seine Kosten und Gefahr an die SEB-Lieferstelle während der Geschäftszeit der Lieferstelle zurückzugeben. Bei Behältern, Trailern und Paletten, die der Kunde länger als 3 Monate in seinem Besitz hat, kann zusätzlich Langzeitmiete anfallen.
Die Rückgabe erfolgt gegen Quittierung. Der Kunde kann den Nachweis der Rückgabe nur durch Vorlage einer schriftlichen Quittierung erbringen. Zurückgegebene Behälter und Paletten werden nur dem Kunden gutgeschrieben, der die Behälter und Paletten bezogen hat. Dies gilt auch bei der Rückführung durch Dritte.
Die in der Mietrechnung/dem Behälter-Kontoauszug ausgewiesenen Bestände an Behältern, Trailern und Paletten beim Kunden hat dieser auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Einwendungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung/des Kontoauszugs bei SEB zu erheben, andernfalls gelten die ausgewiesenen Bestände als vom Kunden anerkannt. Die Rechnung/der Kontoauszug hat die Wirkung einer Saldenbestätigung. SEB weist den Kunden in der Rechnung /auf dem Kontoauszug auf die Wirkung des Fristablaufs hin.
Der Kunde hat kein Zurückbehaltungsrecht an den Behältern, Trailern und Paletten.

Verlust / Beschädigung/Haftung/Verschmutzung

Der Kunde haftet für Verlust oder eine über die übliche Abnutzung bei ordnungsgemäßem Gebrauch hinausgehende Beschädigung der ihm überlassenen Behälter, Trailer und Paletten. Bei Verlust, Untergang oder irreparabler Beschädigung der Behälter, Trailer und Paletten oder einer Beschädigung, bei der die voraussichtlichen Instandsetzungskosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist SEB berechtigt, Schadensersatz vom Kunden zu verlangen.
Behälter und Trailer, die mit Restdruckventilen ausgestattet sind, müssen mit Restdruck zurückgegeben werden. Bei Nichtbeachtung kann SEB eine Sicherheitsgebühr als Kompensation für die Kosten berechnen, die erforderlich sind, damit der Behälter gefahrlos wieder befüllt werden kann. Restgas in den zurückgegebenen Behältern wird nicht an den Kunden rückvergütet soweit nicht anders vereinbart. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten, die durch die Entfernung oder Beschädigung der Behälterkennzeichnung verursacht werden. Dies gilt insbesondere für die flaschengebundenen Flaschenanhänger (E-/TFL-/K-/L-/P-Schild).Grundsätzlich gelten für die Ersatzbeschaffung von SEB- bzw. Lieferanten-Behältern und Paletten folgende Preise: Flasche für technische, medizinische und Lebensmittel-Gase 10l EUR 390,00 pro Flasche dito. 20l Flasche EUR 400,00 pro Flasche dito. 50l Flasche EUR 450,00 pro Flasche Acetylenflaschen zuzüglich EUR 50,00 pro Flasche300Bar Flaschen zuzüglich EUR 150,00 pro FlascheFlasche für Propan 5+11kg Stahl EUR 100,00 pro Flaschedito. 33kg Stahl EUR 150,00 pro Flasche Flasche für Propan 5+11kg Alu EUR 150,00 pro Flasche Palette EUR 700,00 pro Palette Trockeneisbox EUR 3.500,00 pro Box Die Preise sind ab dem 1. Januar 2011 – abweichend der ausliegenden Preisliste –  gültig, Änderungen vorbehalten. Der Preis für die Ersatzbeschaffung von hier nicht aufgeführten Behältern, insbesondere Kombiventilflaschen, Aluminium-/Sonderflaschen sowie CRYO-Behältern, richtet sich jeweils nach dem aktuellen Wiederbeschaffungswert.
Sicherheitsleistungen
SEB ist berechtigt, nach eigenem Ermessen für die dem Kunden überlassenen Behälter, Trailer und Paletten nach den jeweils gültigen Sätzen, die an den Lieferstellen von SEB aushängen, eine unverzinsliche Sicherheitsleistung zu verlangen (im Regelfall in Höhe von 75% der unter 2.2.3 genannten Beträge),
wenn eine solche Sicherheitsleistung – insbesondere bei Neukunden – bei Vertragsabschluss vereinbart wurde,
wenn der Kunde seinen Forderungen mindestens ein Monat lang in Verzug geraten ist,
wenn der Kunde nach Kündigung des Mietvertrages seitens SEB seiner Rückgabeverpflichtung nicht nachkommt,
wenn der Kunde seine Vertragspflichten in sonstiger Weise schuldhaft verletzt.
Die Rückzahlung der Sicherheitsleistung erfolgt nach Rückgabe der Behälter, Trailer und Paletten an eine Lieferstelle von SEB abzüglich der oben unter Ziffer 2.2 beschriebenen Belastungen und wird vorrangig zur Begleichung von offenen Forderungen verwendet.
Sicherheit
Sind Behälter, Trailer und Paletten dem Anschein nach defekt, dürfen sie nicht verwendet werden. SEB ist unverzüglich über die Art des Defekts zu unterrichten, und die beanstandeten Behälter, Trailer und Paletten sind umgehend an eine SEB-Lieferstelle/nach Absprache zurückzugeben.

Kundenbehälter/Pfandflaschen

An der Lieferstelle eingehende eigene Behälter des Kunden werden nach Kundenauftrag gefüllt. Soweit SEB nach den gesetzlichen Vorschriften verpflichtet ist, an Kundenbehältern TÜV-Abnahmen oder sonstige Prüfungen durchführen zu lassen oder Änderungen vorzunehmen, ist der Kunde verpflichtet, SEB die erbrachten Leistungen auch ohne entsprechenden Auftrag zu bezahlen.
Kundenbehälter werden gem. Gesetzeslage registriert. Kundenbehälterprüfgebühren (TÜV) werden jahresanteilig für nicht abgerechnete Jahre in Rechnung gestellt – unabhängig einer physischen TÜV-Durchführung (auch mehrjährig und nachträglich möglich.
Abrechnung erfolgt zu einem beliebigen Zeitpunkt, spätestens bei Flaschenwechsel/R
Kundenflaschen werden im Regelfall ausgetauscht (voll/leer).
Verkauf und Weitergabe von Kundenbehältern ist zulässig, jedoch SEB anzuzeigen
Der Füllauftrag kommt mit der Flaschenabgabe bzw. der Unterzeichnung des Leergutlieferscheins durch den Kunden zu Stande. SEB ist berechtigt, nach Erfüllung des Füllauftrages ihre Leistung in Rechnung zu stellen.
Entsorgung von technisch einwandfreien Kundenbehältern über SEB ist möglich (kostenpflichtig/Rückkauf = Behälterabhängig gem. Begutachtung vor Ort (SEB). Eine Fremdflaschenentsorgung kann kostenpflichtig erfolgen.
Ausgabe von Pfandflaschen erfolgt gegen Ausgabe eines Pfandscheines oder entsprechender Rechnung.
Pfandrückzahlung erfolgt nur gegen Rückgabe des Pfandnachweises (Bar-Quittung/Pfand-Schein/Konto- oder Kreditkartenauszug

Sondervorschriften für die Belieferung mittels Tankwagen und Überlassung von Versorgungseinrichtungen

Lieferung

Lieferungen können entweder auf Grundlage individueller Kundenbestellungen oder von SEB geplant werden. In diesem Fall wird die Lieferung durch den durchschnittlichen Verbrauch des Kunden bestimmt, der anhand der historischen Daten, die SEB über den Kunden aufzeichnet, und der Lagerkapazität des Kunden ermittelt wird. Die Lieferungen erfolgen unter Berücksichtigung des jeweiligen Tourenplans von SEB. Der Kunde stellt sicher, dass Versorgungseinrichtung und eingezäuntes Gelände frei von Hindernissen sind und die Belieferung für die größtmöglichen Lieferfahrzeuge/Tankwagen jederzeit ungehindert erfolgen kann.
Die Belieferung erfolgt am Standort des Kunden und bei der Lieferung geht das Risiko für das gelieferte Produkt auf den Kunden in dem Moment über, in dem das Produkt den Einfüllflansch des Vorratsbehälters passiert.

Ermittlung der Liefermenge

Die Liefermenge wird durch eine geeichte Mengen-Messeinrichtung ermittelt, die am Lieferfahrzeug/Tankwagen montiert ist. Als Alternative kann die Liefermenge auch durch Verwiegung des Fahrzeugs vor und nach der Entleerung auf einer geeichten SEB-, Kunden- oder öffentlichen Waage ermittelt werden. Für diesen Service werden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt.

Versorgungseinrichtung

Bei Bedarf stellt SEB dem Kunden einen Vorratsbehälter für die Nutzung der gelieferten Gase zur Verfügung, im Nachfolgenden Versorgungseinrichtung genannt. Die Größe der Versorgungseinrichtung wird abhängig vom geschätzten monatlichen Gasverbrauch und den Anforderungen des Kunden ermittelt.
SEB veranlasst die Aufstellung bzw. den Abbau der Versorgungseinrichtung sowie Reparaturen und Wartungen einschließlich Abnahmeprüfungen.
Der Kunde übernimmt sämtliche Kosten für die Aufstellung und/oder den Abbau der Versorgungseinrichtung und damit in Verbindung stehenden Ausrüstungen sowie für die Bereitstellung aller für den Betrieb erforderlichen Leistungen. Der Kunde stellt einen geeigneten Platz mit geeignetem Fundament zur sicheren Aufstellung der Versorgungseinrichtung zur Verfügung, einschließlich einer befestigten und sicheren Zufahrt für das Tankfahrzeug. Der Kunde ist für die Einholung der erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Aufstellung und den Betrieb der Versorgungseinrichtung verantwortlich. SEB unterstützt den Kunden bei den Einzelheiten der relevanten Spezifikationen für den Aufstellungsort und das Fundament der Versorgungseinrichtung.
Der Kunde ist der Betreiber der Versorgungseinrichtung. SEB unterweist das Bedienpersonal des Kunden hinsichtlich des sicheren Betriebs der Versorgungseinrichtung. Weitere Schulungen können auf Wunsch des Kunden angeboten werden. Die Kosten für diese Schulungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde wird die Einrichtung entsprechend den Weisungen von SEB mit der erforderlichen Sorgfalt betreiben und dabei die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung beachten. Der Kunde betreibt die Einrichtung auf eigene Gefahr. Er haftet für alle von ihm verursachten Schäden, auch für solche infolge von Brand und Explosion.
Bei Ausfallzeiten der Versorgungseinrichtungen aufgrund von Instandsetzungs- oder Wartungsarbeiten besteht seitens des Kunden kein Ersatzanspruch.
Schäden, Störungen und erforderliche Reparaturen sind SEB unverzüglich zu melden. Aufträge zur Durchführung von Reparaturen wird der Kunde nur SEB erteilen. Sofern der Kunde eine Ortsänderung der Einrichtung wünscht, hat er diese auf seine Kosten durch SEB durchführen zu lassen. Sollte während der Laufzeit des Vertrages aufgrund einer Erhöhung oder Verringerung der Bezugsmengen ein Austausch oder eine Änderung der Einrichtungen erforderlich werden, kann SEB diesen Austausch auf Kosten des Kunden nach vorheriger Ankündigung vornehmen.
Dem Personal von SEB ist nach Anmeldung beim Kunden jederzeit Zutritt zur Einrichtung zu gewähren.
Die Versorgungseinrichtung wird nur zu einem vorübergehenden Zweck aufgestellt und bleibt Eigentum von SEB, ohne Bestandteil des Grundstückes zu werden, auf dem sie aufgestellt bzw. in das sie eingelegt ist.

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.

Stand 01.03.2024
SEB Gase GmbH l Hamburger Straße 9 l 30880 Laatzen
Telefon +49 5102 704660 l Mobil +49 151 44970995
Geschäftsführer l Miriam Klabunde und Christoph Pindelski
Amtsgericht Hannover l HR 6643
UStIDNr. l DE115507515
info@sebgmbh.com l http://www.sebgmbh.com